Datenschutz
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Für die allermeisten Unternehmen empfiehlt sich die Ernennung eines juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.
Im engen Austausch mit der Geschäftsführung ist der externe Datenschutzbeauftragte eine ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen die Leistung und Sicherheit, die Sie brauchen!
Bedarfsweise stehen wir Ihnen auch bei der Risikoanalyse oder der Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung beratend zur Seite.